Reisehinweise

  • Der Konsum von Alkohol und anderer Rauschmittel in der Öffentlichkeit ist verboten. Die Einfuhr und der Besitz von Drogen (auch Cannabis) sind verboten.
  • In Polen gilt ein generelles Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Das Rauchen ist an öffentlichen Plätzen, in Gebäuden und Verkehrsmitteln verboten. Ausnahmen sind dafür vorgesehene Ortewie spezielle Raucherzonen oder –lokale
  • Fotografierverbot bestimmter Einrichtungen und Objekte
    • Seit April 2025 gilt in Polen ein umfassendes Fotografierverbot für militärisch und strategischwichtige Einrichtungen und Objekte wie zum Beispiel Militäranlagen, Lager strategischer Reserven, Brücken, Viadukte, Tunnel, bestimmte Seehäfen, Einrichtungen der Kommunikationsinfrastruktur sowie Einrichtungen der Polnischen Nationalbank und der Bank Gospodarstwa Krajowego. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Jedes betroffene Objekt ist mit einem Hinweis auf das Fotografierverbot gekennzeichnet, die Kennzeichnung kann jedoch unter Umständen schlecht sichtbar oder nicht eindeutig erkennbar sein. Bei Verstößen droht die Beschlagnahmung der Ausrüstung sowie Geld- oder Haftstrafen.
  • Im Grenzgebiet Polen-Russische Föderation (Gebiet Kaliningrad) ist die Grüne Grenze an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinanderliegende Grenzsteine markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die russische Grenzpolizei und mehrjähriger Haftstrafe rechnen
  • Auch an der deutsch-polnischen Grenze werden derzeit Binnengrenzkontrollen durchgeführt. Die grenzpolizeilichen Maßnahmen werden situationsabhängig räumlich und zeitlich flexibel vorgenommen. Es kann zu Verzögerungen beim Grenzübertritt kommen. Ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) muss beim Grenzübertritt für alle Mitreisenden stets mitgeführt werden.
  • Beihilfe zu illegaler Ein- und Durchreise ist in Polen mit hohen Haft- und Geldstrafen belegt. Bei Mitnahme unbekannter Personen wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.
  • Deutsch-polnische Doppelstaatler müssen sich in Polen gemäß polnischem Recht mit dem polnischen Reisedokument ausweisen.
  • Quellen für weitere Reise Hinweise: